Von
Brigitte Jakobus, Bundesamt für Zivilschutz
Bereits
zu Beginn der 90er Jahre hatte die Deutsch-Usbekische Gesellschaft
beim Bundesamt für Zivilschutz einen Antrag auf Überlassung von medizinischen
Hilfsgütern aus Beständen des Zivilschutzes gestellt. Seit dieser Zeit wurden
in enger Zusammenarbeit des Bundesamtes für Zivilschutz mit der Deutsch-
Usbekischen Gesellschaft, der Botschaft der Republik Usbekistan und anderen
Hilfsorganisationen insgesamt etwa 150 Tonnen Arzneimittel, 75 Tonnen
Verbandmaterial und 100 Tonnen medizinische Hilfsgüter Usbekistan überlassen.
Bei den Hilfsgütern
handelte es sich um Ausstattungen von sogenannten Hilfskrankenhäusern, die von
der Bundesrepublik Deutschland für extreme Notsituationen bevorratet wurden. Da
die Hilfskrankenhäuser nun aufgelöst werden, steht das Material für humanitäre
Hilfsmaßnahmen zur Verfügung. Die überlassenen Hilfsgüter sind zwar mehrere
Jahre alt, aber von höchster Materialqualität, und nach deutschen Normen
gefertigt. Die medizinisch-technischen Geräte sind der Elementartechnik
zuzuordnen. Sie können mit einfachen Mitteln repariert werden. Die überlassenen
Hilfsgüter reichen nach Art und Menge für eine medizinische Basisversorgung
aus.
Im
Einzelnen handelt es sich um OP-Ausstattungen und -instrumentarien für Abdomen,
Thorax, Knochen, Hals-, Nasen-,
Ohrenkrankheiten sowie Gynäkologie. Des weiteren waren allgemeine
Krankenhaus-Ausstattungen zur Untersuchung und Behandlung, Betten komplett mit Wäsche,
Säuglings- und Kinderausstattungen sowie Bekleidung für Krankenhauspersonal
und Patienten Teil der Hilfslieferungen.
Ende 1998 bat die Usbekische Botschaft um weitere Hilfsgüter und organisierte deren Transport. In Zusammenarbeit von Usbekischer Botschaft, Bundesamt für Zivilschutz und der Deutsch-Usbekischen Gesellschaft wurden etwa 250 Tonnen Hilfsgüter für Krankenhäuser abgegeben