Überlassung von medizinischen Hilfsgütern aus Be- ständen des Bundesamtes für Zivilschutz Humanitäre Hilfe für Usbekistan

Von Brigitte Jakobus, Bundesamt für Zivilschutz

 

Bereits zu Beginn der 90er Jahre hatte die Deutsch-Usbekische Gesellschaft beim Bundesamt für Zivilschutz einen Antrag auf Überlassung von medizinischen Hilfsgütern aus Beständen des Zivilschutzes gestellt. Seit dieser Zeit wurden in enger Zusammenarbeit des Bundesamtes für Zivilschutz mit der Deutsch- Usbekischen Gesellschaft, der Botschaft der Republik Usbekistan und anderen Hilfsorganisationen insgesamt etwa 150 Tonnen Arzneimittel, 75 Tonnen Verbandmaterial und 100 Tonnen medizinische Hilfsgüter Usbekistan überlassen.

Bei den Hilfsgütern handelte es sich um Ausstattungen von sogenannten Hilfskrankenhäusern, die von der Bundesrepublik Deutschland für extreme Notsituationen bevorratet wurden. Da die Hilfskrankenhäuser nun aufgelöst werden, steht das Material für humanitäre Hilfsmaßnahmen zur Verfügung. Die überlassenen Hilfsgüter sind zwar mehrere Jahre alt, aber von höchster Materialqualität, und nach deutschen Normen gefertigt. Die medizinisch-technischen Geräte sind der Elementartechnik zuzuordnen. Sie können mit einfachen Mitteln repariert werden. Die überlassenen Hilfsgüter reichen nach Art und Menge für eine medizinische Basisversorgung aus.

Im Einzelnen handelt es sich um OP-Ausstattungen und -instrumentarien für Abdomen, Thorax, Knochen, Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten sowie Gynäkologie. Des weiteren waren allgemeine Krankenhaus-Ausstattungen zur Untersuchung und Behandlung, Betten komplett mit Wäsche, Säuglings- und Kinderausstattungen sowie Bekleidung für Krankenhauspersonal und Patienten Teil der Hilfslieferungen.

Ende 1998 bat die Usbekische Botschaft um weitere Hilfsgüter und organisierte deren Transport. In Zusammenarbeit von Usbekischer Botschaft, Bundesamt für Zivilschutz und der Deutsch-Usbekischen Gesellschaft wurden etwa 250 Tonnen Hilfsgüter für Krankenhäuser abgegeben

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